Kreiswirtschaftsförderung: Hotline und
Überblick über Corona-Hilfen für Betriebe
Rhein-Kreis Neuss. Die Wirtschaftsförderung des Rhein-Kreises Neuss hat die wichtigsten Informationsquellen über Corona-Hilfen für Unternehmen zusammengestellt. Ihre Hotline für Betriebe ist zudem werktags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0 21 31/928 75 01 erreichbar. Mit dem Lockdown wächst schließlich die Sorge in vielen Unternehmen über die Folgen – sei es durch den Ausfall von Beschäftigten, durch unterbrochene Lieferketten oder durch schrumpfende beziehungsweise vollständig weggefallende Absatzmöglichkeiten. „Uns liegt viel daran, dass die vielen kleinen und mittleren Unternehmen bei uns nicht allein gelassen werden“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Bundes- und Landesregierung haben Sofortmaßnahmen entwickelt, um die negativen Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Sie betreffen in erster Linie die Sicherung der Liquidität, die Unterstützung bei der Weiterbeschäftigung des Personals durch Kurzarbeitergeld, die Hilfe für von Quarantäne betroffene Betriebe und die Finanzierung von Investitionen und Innovationen. Im Internet gibt es umfangreiche Informationen über diese Soforthilfemaßnahmen. Hier die Auswahl der Kreiswirtschaftsförderung von wichtigen Links:
- Bundesfinanzministerium (umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen, insbesondere Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html
- Plattform, um sich über die Überbrückungshilfe sowie die November- und Dezemberhilfe zu informieren und Anträge einzureichen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
- Bundesjustizministerium: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Corona_node.html
- Bundeswirtschaftsministerium: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
- Agentur für Arbeit (Grundsicherung): https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung-arbeitslosengeld-2
- Landschaftsverband (Entschädigungen im Quarantänefall): www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp
- Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld): www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.
Sämtliche Informationen für Unternehmen stehen auch auf der Kreis-Homepage, die regelmäßig aktualisiert wird: http://www.rhein-kreis-neuss.de/wirtschaft-corona