Berechtigte ab 80 Jahren werden angeschrieben
Impfzentrum öffnet ab dem 1. Februar

Rhein-Kreis Neuss. Ab dem 1. Februar nimmt nun auch das Impfzentrum des Kreises in der Hammfeld-Halle am Berufskolleg für Technik und Informatik in Neuss seinen Betrieb auf. Hier können sich dann auch Personen, die 80 Jahre oder älter sind und im privaten Umfeld leben impfen lassen. In der nächsten Woche erhalten diese Post, mit der sie von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Landes-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eingeladen werden, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen.

„Mir liegt daran, unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger persönlich über das freiwillige und kostenfreie Impfangebot zu informieren. Nur durch Impfungen kann es uns gelingen, die Corona-Pandemie einzudämmen und später auch endgültig zu überwinden. Dazu müssen aber möglichst viele Menschen das Angebot einer Impfung annehmen“, sagt Petrauschke.

Ambulante Pflege und Rettungskräfte würden noch gesondert angesprochen und erhielten in den nächsten Wochen ebenfalls ein Impfangebot. „Wichtig ist, dass insbesondere in Heimen die Infektionen zurückgehen. Dort ist eine hohe Impfquote wichtig“, so der Landrat. Er betont, dass in Senioren-Heimen weniger als ein Prozent der Bevölkerung wohnen, aber 40 Prozent der Todesfälle zu beklagen sind. „Wir werden daher auch allen Mitarbeitern, die in den Einrichtungen noch nicht geimpft sind, ein erneutes Impf-Angebot unterbreiten“, so Petrauschke, der die bei den Mitarbeitern bislang erreichte Impfquote noch steigern möchte.

In dem Schreiben bittet Petrauschke, die Möglichkeit zur Impfung wahrzunehmen und einen Termin zu vereinbaren: „Das ist eine große Chance, Sie ganz persönlich und Ihr Umfeld vor den Folgen einer Erkrankung zu schützen.“ Gleichzeitig weist der Landrat darauf hin, dass aufgrund der begrenzten Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes nicht jedem Berechtigten sofort ein Impftermin angeboten werden kann. Dies werde aber innerhalb der nächsten Wochen erfolgen. Auch bittet Petrauschke um Verständnis, wenn es in der Startphase bei der Anmeldung zu Wartezeiten kommt. Er empfiehlt daher, zu Beginn die Anmeldung über das Internet statt per Telefon zu nutzen.

Das Impfzentrum des Kreises hat eine Kapazität von täglich bis zu 1 200 Impfungen. Hierbei wird bei jeder Impfstraße von 12 Impfungen in der Stunde ausgegangen.  Aufgrund der nur begrenzt verfügbaren Menge an Impfstoff wird diese Kapazität zu Beginn aber noch nicht ausgelastet.

Eine Anmeldung zur Impfung ist ab dem 25. Januar und ausschließlich über die Internetseite www.116117.de oder per Telefon unter 0800/11 61 17 01 möglich. Bei weiteren Fragen können sich Impfinteressierte auch an die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes wenden. Unter der Rufnummer 02181/601-7777 ist diese montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 18 Uhr erreichbar.

Wie der Landrat weiter informiert, können die Senioren, die nicht mobil sind und sich auch von niemand fahren lassen können, bei Ihrem Hausarzt nachfragen, ob Sie einen Anspruch auf einen Taxi-Schein haben. Wer über einen Berechtigungsausweis für den Behindertenfahrdienst des Rhein-Kreises Neuss verfügt, kann diesen Fahrdienst nutzen. Am besten vereinbart man über die gewohnte Telefonnummer eine Abholzeit, sobald ein Impftermin vorliegt. „Die Fahrt zum Impfen wird nicht auf Ihr Kontingent angerechnet“, erklärt Petrauschke in seinem Brief. Möglicherweise werde auch die jeweilige Stadt oder Gemeinde weitere Unterstützung anbieten.

Kurz vor dem Jahreswechsel hatten im Rhein-Kreis Neuss bereits die ersten Impfungen gegen das Coronavirus in Seniorenheimen begonnen. Ab der kommenden Woche werden dann auch Mitarbeiter aus besonders gefährdeten Bereichen in den Krankenhäusern geimpft.