Sportstätten im Freien wieder für Einzelsport geöffnet
Rommerskirchen Seit heute sind die Outdoor -Sportstätten
im Gemeindegebiet wieder für den Individualsport geöffnet.
Weiterhin untersagt bleiben damit Ballspiele und Mannschaftstrainings. Gemäß der geänderten NRW-CoronaSchutzverordnung darf nunmehr „Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf
Sportanlagen unter freiem Himmel“ getrieben werden.
Treiben verschiedene Personen oder Personengruppen gleichzeitig Sport unter freiem Himmel, muss zwischen ihnen
ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden.
Für Eltern, die ihre Kinder auf die örtlichen Spielplätze begleiten, gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Darüber hinaus erwägt die Gemeinde, ab 8. März das Schulschwimmen wieder zu erlauben.