Reiten auf dem Bahndamm in Rommerskirchen weiterhin möglich

Rommerskirchen Nach wiederholten Anfragen durch Reiterschaft und interessierte Bürgerinnen und Bürger stellen
die Untere Naturschutzbehörde des Rhein
-Kreises Neuss
und die Gemeindeverwaltung klar, dass das Reiten nach Abschluss der Wegebauarbeiten auf dem Bahndamm nur auf
dem neu angelegten Weg selbst nicht erlaubt ist. Abseits des
neuen Weges kann auf bestehenden Reit
– und befestigten
Forstwegen selbstverständlich weiter geritten werden.
Wo auf dem Bahndamm selbst keine Möglichkeit bestehen
wird, sich per Pferd fortzubewegen, soll parallel zum Bahndamm eine alternative Reitwegeführung über die gesamte
Länge des Bahndamms geschaffen werden.
„Das Konzept dazu wird eng mit dem Reitwegebeauftragten
der Vereinigung der Freizeitreiter und
–fahrer in Deutschland, Herrn Diebelt, abgestimmt, der auch die Interessen der
Reiterschaft in die Planungen mit einbringt“, so Carsten
Friedrich, Fachbereichsleiter Planung der Gemeinde Rommerskirchen.