Bilanz 2020:
5 262 Mütter und Väter erhielten im Rhein-Kreis Neuss Elterngeld
Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass Sonderregelungen im Bundeselterngesetz wegen der Corona-Pandemie rückwirkend zum 1. März 2020 beschlossen und bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Nach dieser Regelung wird das Elterngeld bei Einkommensersatzleistungen nicht gekürzt, was insbesondere Kurzarbeitergeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz betrifft.
Petra Fliegen, Leiterin des Familienbüros und der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss, stellt fest, dass die Nachfrage nach persönlicher Beratung gestiegen ist: „Wir erhalten jetzt während der Pandemie zahlreiche telefonische Anfragen. Jede Menge Informationsbedarf gibt es sowohl zu den Sonderregelungen als auch zum Elterngeld Plus.“ So können Familien seit 2015 Elterngeld Plus beantragen. „Das lohnt sich für alle Mütter und Väter, die Elternzeit und Teilzeitarbeit kombinieren wollen“, erläutert Petra Fliegen.
Insgesamt 5 713 Anträge gingen im letzten Jahr in der Elterngeldstelle ein; 2019 waren es 5 543 Anträge. Dabei ging die Zahl der Väter in Elternzeit erstmals seit Jahren leicht zurück: von 26,34 Prozent im Jahr 2019 auf 24,65 Prozent im vergangenen Jahr.
5 262 Personen erhielten 2020 Elterngeld; 2019 waren es 5 307. So nahmen im letzten Jahr 3 860 Mütter und 1 402 Väter die Elternzeit und damit auch das Elterngeld in Anspruch. Einen Anstieg bei der Zahl der Personen, die Elterngeld erhielten, verzeichneten die Städte Kaarst (von 436 auf 492) und Korschenbroich (von 368 auf 422).
Rund 38,9 Millionen Euro Elterngeld wurden 2020 aus Bundesmitteln ausgezahlt. Das sind rund 1,1 Millionen mehr als 2019. Durchschnittlich erhielten die Empfänger im vergangenen Jahr monatlich 741,06 Euro.
Etwa 25 Kalendertage mussten Eltern im Rhein-Kreis Neuss auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Der Landesdurchschnitt liegt mit knapp 34 Tagen deutlich höher. Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein freut sich über die relativ kurzen Bearbeitungszeiten: „Durch die gute Internetpräsenz auf der Seite des Rhein-Kreises Neuss informieren sich viele Eltern vorab, welche Unterlagen sie benötigen“, sagt sie. Hilfreich ist auch der Online-Elterngeldrechner des Bundes-Familienministeriums.
Mehr Informationen rund um das Elterngeld gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/elterngeld sowie telefonisch bei der Elterngeldstelle an der Königstraße 32-34 in Neuss unter den Nummern 02131 928-5161 bis -5164 und -5167 bis -5169 oder per E-Mail unter elterngeld@rhein-kreis-neuss.de.
Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt mit dem Ziel, junge Familien zu unterstützen. Die Höhe des Elterngeldes beträgt normalerweise 65 Prozent des Netto-Einkommens, das vor der Geburt bezogen wurde und das während der Elternzeit entfällt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1 800 Euro.