Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter:
Ab Freitag können die Jahrgänge 1950 und 1951 ihre Termine buchen
Rhein-Kreis Neuss. Bereits ab Freitag, 23. April, können weitere Altersgruppen Termine für das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss buchen. Die Jahrgänge 1950 und 1951 sind dann ebenfalls impfberechtigt und können ab 23. April um 8 Uhr einen Termin vereinbaren. Die Terminbuchung läuft über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland, und zwar telefonisch unter (0800) 116 117-01 oder online unter www.116117.de. Sie können auch direkt einen Termin für ihren Lebenspartner – unabhängig von dessen Alter – mit buchen. Bei den Impfungen kommt der Impfstoff des Herstellers BioNTech zum Einsatz.
Die Buchungssysteme bleiben weiterhin für die große Gruppe aller über 70-Jährigen geöffnet. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft alle impfberechtigen Bürger dazu auf, das Impfangebot anzunehmen: „Corona können wir nur gemeinsam und solidarisch überwinden. Jeder sollte sich impfen lassen, wenn er an der Reihe ist“, betont Petrauschke. Die Geburtsjahrgänge 1950 und 1951 erhalten zeitnah ein Einladungs- und Informationsschreiben des Kreises und des NRW-Gesundheitsministeriums NRW per Post.
Nur mit einem gültigen Termin können die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss – aufgesucht werden, weil die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist. Außerdem bittet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten. Wer diese Unterlagen zu seinem Termin noch nicht über die KV erhalten hat, findet die Aufklärungs- und Anamnesebögen beim Rhein-Kreis Neuss zum Herunterladen unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Wer keine Möglichkeit zum Download oder zum Drucken hat, erhält die Unterlagen auch vor Ort und kann sie dort ausfüllen.