Ausgangsbeschränkung gilt auch am 1. Mai
Rommerskirchen Der 1. Mai ist traditionell mit vielen Feierlichkeiten und Traditionen verbunden. Auch 2021 verändert
Corona hier vieles. Mai-Feste wird es am kommenden Wochenende ebenso wenig geben, wie im vergangenen Jahr.
Das gilt gleichermaßen für den beliebten „Tanz in den Mai“.
Auch am 1. Mai, bzw. 30. April, gilt daher, dass man sich bis
22 Uhr gemeinsam mit lediglich einer weiteren Person aus
einem anderen Haushalt im Freien aufhalten darf. Zwecks
körperlicher Bewegung, ob nun beim Laufen und Spazierengehen, oder beim Aufstellen eines Maibaums für die Liebste,
ist der alleinige Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bis Mitternacht gestattet.