Familie
| 02.07.2021

Nachdem die kommunalen Spitzenverbände und das Land Nordrhein-Westfalen sich im Juni darauf geeinigt haben, dass die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege pandemiebedingt für den Monat Februar zu 100 Prozent erlassen werden und für die Monate März, April und Mai zu 50 Prozent, stand das Thema jetzt auch auf der Tagesordnung in der jüngsten Kreistagssitzung. Das Kreisjugendamt hatte bereits im Januar und Februar die Elternbeiträge vollständig erlassen, so dass es darum ging, die Beiträge von März bis Mai um die Hälfte zu reduzieren. Dies hat der Kreistag einstimmig so beschlossen.

„Mit dem Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen unterstützen die Landesregierung und die Kommunen die Eltern erneut in dieser herausfordernden Zeit“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Der verlängerte Lockdown im Rahmen der jetzt endenden Corona-Notbremse des Bundes“ so Petrauschke, „hat die Kinder und Familien in den vergangenen Monaten weiter erheblich belastet; und die Eltern haben dabei großartiges geleistet, indem sie oftmals Kinderbetreuung und Home-Office verbinden.“

Der Kreistagsbeschluss steht unter dem Vorbehalt einer endgültigen Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden. Die Bürgermeister im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes – Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen – haben bereits im Rahmen einer Video-Konferenz zugestimmt. Denn die drei Kommunen übernehmen über die an den Rhein-Kreis Neuss zu entrichtende Jugendamtsumlage den gleichen Anteil an den Gebühren wie das Land Nordrhein-Westfalen. Rein formal ist dieser Beschluss durch den Kreistag im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu fassen.

Das bedeutet: Neben der bereits erfolgten vollständigen Aussetzung der Beiträge im Jugendamtsbezirk des Kreises für die Monate Januar und Februar 2021 werden die Beiträge für die Monate März, April und Mai 2021 jeweils zur Hälfte ausgesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde.

Entsprechend der angekündigten Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden gehen die Verantwortlichen im Kreis davon aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen die jeweils ausgesetzten Beiträge in den Monaten Januar bis Mai jeweils zur Hälfte übernimmt.

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/kindertageseinrichtungen-und-kindertagespflege-kreistag-beschliesst-halbierung-der-elternbeitraege-fuer-maerz-april-und-mai-2021/

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