Soziales
| 26.07.2021
Bedürftige Kinder und Jugendliche, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen, erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zum Schuljahresbeginn im August 103 Euro und zum zweiten Halbjahr im Februar 51,50 Euro. Möglich macht’s ein sogenanntes Schulbedarfspaket im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Darauf hat der Rhein-Kreis Neuss hingewiesen.
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und den Sportsachen auch die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial oder Knetmasse.
Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen beziehungsweise Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende sind. Für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Geld aus dem Schulbedarfspaket automatisch ausgezahlt. Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende können den Zuschuss beim örtlichen Sozialamt beantragen.
Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/schulbedarfspaket-beduerftige-kinder-und-jugendliche-bekommen-einen-zuschuss/
Hier kann man den Originalbeitrag lesen.