Urlaubszeit ist Reisezeit – Ausweise und Pässe rechtzeitig beantragen
Rommerskirchen, den 27.07.2021
Häufig bemerkt man erst, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, wenn man diesen dringend benötigt. Daher sollte man rechtzeitig daran denken, dass die Sommerferien näher rücken und somit auch die Reisezeit. Überprüft werden sollte daher rechtzeitig die Gültigkeit von Reisepass oder Ausweis. In manche Länder ist die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass, welcher zum Teil noch sechs Monate Gültigkeit besitzen muss, möglich.
Was ist für die Beantragung erforderlich?
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein biometrisches Lichtbild und der alte Reisepass oder ein gültiger Personalausweis benötigt. Bei der Erstausstellung ist zudem die Geburts- bzw. Eheurkunde erforderlich. Die Gebühr für einen zehn Jahre gültigen „ePass“ beträgt 60,00 Euro. Für einen sechs Jahre gültigen Pass, der Personen ausgestellt wird, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Für denjenigen, der viel verreist, lohnt sich ggfs. der 48-Seiten Pass, der zuzüglich 22 Euro kostet. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Wochen. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich.
In dringenden Fällen kann gegen Aufpreis i.H.v. 32€ ein sogenannter Express-Reisepass beantragt werden. Die Aus-händigung dieses Passes erfolgt lediglich wenige Tage ab Beantragung.
Die Gültigkeit Ihres Personalausweises ist abgelaufen?
Der neue Personalausweis kostet 37,00 Euro und ist ebenfalls grundsätzlich 10 Jahre gültig. Ein sechs Jahre gültiger Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kostet 22,80 €. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Kosten betragen hierfür 10,00 Euro. Auch hier wird zur Beantragung ein biometrisches Lichtbild und der alte Personalausweis benötigt. Bei der Erstausstellung werden auch die Geburts- oder Eheurkunde gebraucht. Eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen bis zum Erhalt Ihres neuen Per-sonalausweises sollte eingeplant werden. Die Abgabe von Fingerabdrücken wird zum 01.08.2021 ab dem 6. Lebensjahr zur Pflicht.
Sie reisen mit Kind?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses fällt eine Ge-bühr in Höhe von 13,00 Euro an. Diese Reisepässe können jedoch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausge-stellt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Kinderreisepas-ses ist von beiden erziehungsberechtigten Personen zu unterschreiben. Ist ein Erziehungsberechtigter bei der Beantragung nicht zugegen, ist eine Vollmacht unterschrieben von beiden erziehungsberechtigten Personen zwingend erforderlich. Entsprechende Vordrucke erhält man im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.rommerskirchen.de . Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Wie bei allen Ausweisen wird auch für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ein biometrisches Lichtbild, der alte Ausweis und / oder die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Kinderreisepässe können, wenn alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, sofort ausgestellt werden.
Sollten jemand bereits im Besitz eines Kinderreisepass sein, kann dieser einmalig verlängert werden. Das Gültigkeitsdatum des Passes darf hierfür noch nicht abgelaufen sein. In diesem Fall ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Die Gebühr für eine Aktualisierung (Verlängerung) beträgt 6,00 Euro. Kinderreisepässe sind seit dem 01.01.2021 nur noch auf ein Jahr Gültigkeit beschränkt.
Weitere Informationen rund um die Reise
Ob man für ein Reiseziel einen Personalausweis, einen Reisepass oder gar ein Visum benötigen, kann man im Internet beim Auswärtigen Amt nachlesen.
Viele Informationen zum Reisepass und Personalausweis findet man auch auf der Internetseite der Bundesdruckerei.
Alle erforderlichen Formulare stehen auf der Internetseite der Gemeinde Rommerskirchen unter www.rommerskirchen.de zum Download zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter den Telefonnummern 02183/ 800-51 oder -52 gerne zur Verfügung.
Hier kann man den Originalbeitrag lesen.