Jugend
| 11.08.2021
Einen neuen Service bietet jetzt die Unterhaltsvorschusskasse des Rhein-Kreises Neuss an. Sie gehört zum Jugendamt, ist zuständig für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen und ermöglicht nun eine Online-Antragstellung.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine besondere staatliche Hilfe für Alleinerziehende, wenn diese von dem anderen, unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder einen nicht ausreichenden Unterhalt für ihr Kind bekommen. Sie sind grundsätzlich als vorübergehende Ersatzleistung gedacht. Der Vorschuss wird in Höhe des Regelbetrags der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergelds gezahlt.
Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenwohnt, wird jedoch nicht aus seiner Unterhaltsverpflichtung entlassen. Vielmehr ist es bei Gewährung einer Leistung Aufgabe des Landesamts für Finanzen oder der Unterhaltsvorschusskasse, den Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des gewährten Vorschusses zu realisieren. Unterhaltsverpflichtungen, die über die Höhe des Vorschusses hinausgehen, werden hiervon nicht berührt und können darüber hinaus vom Unterhaltsberechtigten gefordert werden.
Viele Fragen, die sich beim Ausfüllen des Antrags ergeben, werden auf der Internet-Seite des Kreisjugendamts beantwortet. Insbesondere gibt es Auskünfte über die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung. So müssen das Kind und der alleinerziehende Elternteil in einem Haushalt leben. Der Anspruch entfällt, wenn die Eltern wieder eine häusliche Gemeinschaft bilden, wenn ein Elternteil wieder seine Unterhaltspflicht erfüllt, wenn ein Stiefeltern-Teil hinzu kommt oder wenn das Kind den gemeinsamen Haushalt verlässt, etwa bei einer stationären Unterbringung in einer Einrichtung. Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite www.rhein-kreis-neuss.de/jugendamt unter den Stichwörtern „Dienstleistungen“ und „Unterhaltsvorschuss“ zu finden.
Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen der Unterhaltsvorschusskasse während der Öffnungszeiten des Kreisjugendamts zur Verfügung, und zwar montags bis donnerstags von 9 bis 12 und 13.30 und 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Die Rufnummern lauten
0 21 61/61 04 51 37, -51 39, -51 40 und -51 45.
Sollten die Informationen, die online oder telefonisch erfolgen, nicht ausreichen oder ist aus anderen Gründen ein persönliches Gespräch notwendig, stehen die Mitarbeiterinnen in Korschenbroich und nach vorheriger Absprache auch in den Außenstellen des Jugendamts in Jüchen und Rommerskirchen zur Verfügung. Die Adressen der Standorte lauten Am Kirsmichhof 2 in Korschenbroich, Alleestraße 1 in Jüchen und Giller Straße 2 in Rommerskirchen.
Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/unterhaltsvorschusskasse-kreisjugendamt-bietet-antragstellung-im-internet-an/
Hier kann man den Originalbeitrag lesen.