Soziales
| 11.11.2021

Kinder und Jugendliche können an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen, auch wenn das Geld in ihren Familien knapp ist. Wenn das Einkommen zu gering und Familien Sozialleistungen beziehen, bietet das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanzielle Unterstützung. Damit werden zum Beispiel das Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte, Klassenfahrten und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen – ermöglicht. Das Kreissozialamt weist darauf hin, dass die Pauschalbeträge für den Schulbedarf ab 2022 erhöht werden. So werden für das erste Schulhalbjahr 104 Euro überwiesen und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro. Unterstützung beim Schulbedarf gibt es für Schüler bis zum 25. Lebensjahr. Die anspruchsberechtigten Familien erhalten den Betrag automatisch und müssen dafür keinen Antrag stellen.

Voraussetzung für Unterstützung im Rahmen des BuT ist, dass die Familien soziale Leistungen beziehen. Eltern, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, können sich direkt bei ihren Ansprechpartnern im Jobcenter informieren. Wenn Familien Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig für die Antragstellung.

Antragsvordrucke und Informationen zum BuT gibt es bei den örtlichen Sozialämtern und beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Alle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket findet sich außerdem im Internet unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/but.

 

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/kreissozialamt-informiert-ueber-bildungs-und-teilhabepaket-ab-2022-hoehere-pauschalbetraege-fuer-schulbedarf/

Hier kann man den Originalbeitrag lesen.