Corona
| 24.11.2021

Für alle Besucherinnen und Besucher der Kreishäuser in Grevenbroich und Neuss und aller weiteren Dienststellen des Rhein-Kreises Neuss gilt ab sofort die 3 G-Regelung. Das bedeutet, dass alle Besucher an den Eingängen zwingend einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung nach einer Corona-Infektion oder ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Der Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle wie z.B. in einem Bürgertestzentrum durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Möglich ist auch ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test.

Im Kreishaus Grevenbroich ist der Haupteingang geöffnet, im Kreishaus Neuss der Eingang Oberstraße, und im Hochhaus an der Lindenstraße in Grevenbroich ist der Hintereingang passierbar. Außerdem muss in allen Gebäuden eine medizinische Maske getragen werden.

In den Kreismuseen besteht nach den Vorschriften der aktuellen Coronaschutzverordnung eine 2 G-Pflicht. Das heißt, alle Besucher müssen einen Nachweis über ihren vollständigen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen.

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/corona-pandemie-einlass-in-die-kreishaeuser-nur-noch-mit-3g-nachweis/

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