Betriebsrenten

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für vor 2019 abgeschlossene Altverträge zur Pflicht. Wer über eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn der Arbeitgeber Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge. 

Lebensversicherungen

Der Garantiezins für neue kapitalbildende Policen sinkt ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent. Das macht den Abschluss neuer klassischer Lebensversicherungen für Verbraucher:innen noch uninteressanter. Und es wird Auswirkungen haben auf das Angebot von Riester-Verträgen in Versicherungsform sowie bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgung. Denn diese werden auch für die Versicherungen selbst unattraktiver. Der Grund: Bei Riester müssen gezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherungen in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, die Garantie zu leisten und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge aus-machen. Das Gleiche gilt für bestimmte Verträge der betrieblichen Altersversorgung, nämlich die Beitragszusage mit Mindestleistung. 

Pfändungsschutz

Verschiedene Änderungen verbessern den Pfändungsschutz ab dem 1. Januar 2022. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher:innen wird für den Pfändungsschutz neben dem Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien nun auch auf den Bedarf anderer Personen abgestellt, mit denen die Schuldner:innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben. Erweitert und modernisiert wird außerdem die Liste der unpfändbaren Gegenstände. Ebenfalls ergänzt wird eine generelle Unpfändbarkeit von Haustieren. Neu geregelt wird auch die Pfändung von Weihnachtsgeld: Zukünftig sind zunächst 630 Euro geschützt. Dieser Betrag passt sich jährlich der jeweils gültigen Pfändungstabelle an.

P-Konto

Bereits zum 1. Dezember 2021 treten Neuerungen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft. Sie sehen unter anderem erweiterte Ansparmöglichkeiten vor und garantieren einen Anspruch auf Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto, selbst wenn dieses im Minus ist. Guthaben auf Gemeinschaftskonten lassen sich nun binnen eines Monats ab Pfändung schützen.

Private Krankenversicherung

2022 erheben Private Krankenversicherer einen Zuschlag für die private Pflegepflichtversicherung. Monatlich müssen privat Krankenversicherte 3,40 Euro bzw. Beihilfeberichtigte 7,30 Euro zusätzlich zum eigenen Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen. Der Zuschlag dient der Finanzierung pandemiebedingter Mehrausgaben und ist gesetzlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2022.

Nachhaltige Geldanlage

Bei der Finanzberatung und Vermögensverwaltung müssen Berater:innen voraussichtlich ab August 2022 ihre Kund:innen aktiv auf das Thema Nachhaltigkeit ansprechen und ob dies in der Beratung berücksichtigt werden soll. Wenn ja, müssen geeignete nachhaltige Produkte berücksichtigt werden, die den Anlagepräferenzen der Kund:innen – Sicherheit, Rendite, Liquidität – entsprechen.

Porto

Die Deutsche Post plant zum 1. Januar höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief werden ab 2022 jeweils fünf Cent mehr verlangt. Die Postkarte kostet dann 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

Quellverweis : https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/67258

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