
Corona
| 15.12.2021
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem heutigen Impferlass mitgeteilt, dass im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte bei allen Personen Auffrischungsimpfungen angeboten werden können, bei denen die Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
Die Koordinierende Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss setzt dies ab sofort im Impfzentrum und bei allen mobilen Impfangeboten um.
Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/neuer-impferlass-des-landes-booster-impfung-nach-4-monaten-moeglich/
Hier kann man den Originalbeitrag lesen.