Verwaltung
| 20.12.2021

Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Silvester – 27.12. bis 30.12. – geöffnet bleibt. Besuche in den Kreishäusern sind nach vorheriger Terminvereinbarung und entsprechend der 3G-Regel weiter möglich. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläutert: „Wir haben auch zwischen den Feiertagen geöffnet, doch Termine sollten nur bei dringenden Anliegen vereinbart werden. Denn Kontaktreduzierung ist weiterhin eine der zentralen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.“

Wann immer möglich, sollten Bürger per E-Mail, Post oder telefonisch Kontakt mit der Kreisverwaltung aufnehmen und nicht persönlich ins Kreishaus kommen. Viele Informationen zu den einzelnen Ämtern und ihren Ansprechpartnern bietet die Internetseite des Kreises unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de.

In der Woche „zwischen den Tagen“ öffnen die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes nur in Neuss und Grevenbroich ihre Türen. Zulassungsdienste und Händler können ihre Vorgänge dann nur in Neuss abgeben.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Zur Online-Terminreservierung des Straßenverkehrsamtes geht es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin.
Weitere Informationen rund um die Angebote und die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/sva.

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/fuer-dringende-anliegen-kreisverwaltung-hat-zwischen-den-feiertagen-geoeffnet/

Hier kann man den Originalbeitrag lesen.