Das Wichtigste in Kürze:
- Fordern Sie die Erstattung des Ticketpreises mit Hilfe unserer App fürs Smartphone oder direkt am PC schriftlich bei der Airline ein und setzen Sie eine Frist von 7 Tagen.
- Die Fluggesellschaft darf den Flugpreis nur mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts in Form eines Gutscheins erstatten.
Annulliert eine Airline den Flug, haben Verbraucher:innen die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen oder späteren Zeitpunkt. Dabei ist in der Fluggastrechteverordnung klar festgelegt, dass Rückzahlungen bei individuell geplanten Flugreisen binnen sieben Tagen erfolgen müssen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft eingeht. Die Preiserstattung in Form eines Gutscheins ist nur zulässig mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes.
Bei Ihnen geht’s nicht um einen einzelnen Flug, sondern um eine Pauschalreise? Ihre Möglichkeiten für diesen Fall schildern wir in einem separaten Beitrag. Dort gibt es auch einen dazu passenden Musterbrief.
Dass gerade jetzt manche Fluggäste auf die Rückzahlung warten müssen, wirkt so, als würden die Anbieter auf Zeit spielen – in der Hoffnung, dass eine von der Reisebranche angestrebte Gutscheinlösung doch noch Gesetz wird. Die EU Kommission hat den Plänen der Bundesregierung eine klare Absage erteilt. Manche Anbieter wollen Sie als Kunden unbedingt behalten und bieten Gutscheine an, die einen höheren Wert haben, als den ursprüngliche Reisepreis.
Doch für Betroffene bedeutet dies, dass sie sich gut überlegen müssen, ob sie das Geld zurückfordern oder den Gutschein akzeptieren. Dies ist eine Frage der Risiko-Abwägung und auch der jeweiligen persönlichen Situation:
1. Gutschein akzeptieren: Wer das Geld nicht dringend braucht und aus Solidarität mit der Airline handeln möchte, kann den Gutschein natürlich akzeptieren – insbesondere wenn er einen höheren Wert hat. Das Risiko: Eine Insolvenz des Anbieters. In diesem Fall dürfte das Geld verloren sein, denn in Insolvenzverfahren ziehen Verbraucher:innen meistens den Kürzeren.
2. Geld zurückfordern: Benötigt man dringend das Geld und möchte sich nicht auf eine Gutscheinlösung einlassen, sollte man sich an die Fluglinie wenden und auf der Erstattung des Flugpreises bestehen. Dabei sollte man eine Frist von sieben Tagen setzen. Wenn der Anbieter die Erstattung ablehnt oder nicht reagiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtung ist für Sie kostenlos. Je nach Airline ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) zuständig oder das Bundesamt für Justiz (BfJ). Eine Mitgliederliste der Söp finden Sie hier. Wenn Ihre Airline nicht dabei ist, ist das BfJ zuständig.
Quellverweis : https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/46907
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