
Corona-Regeln im Sonnenbad
Rommerskirchen, den 28.12.2021
Für das Sonnenbad am Gorchheimer Weg gelten aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes folgende Regelungen:
– Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Besuchern gleichgestellt und haben freien Eintritt.
– Kinder im schulfähigen Alter bis 15 Jahren brauchen gemäß der 3 G-Regel einen Testnachweis. Angesichts der Ferien muss bis einschließlich 9. Januar 2022 ein besvcheinigtes, negatibves Antigen- Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden sein dar. Ein Selbsttest reicht nicht aus.
– Für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene gilt die 2 G + Regelung. Die 2-G-plus-Regelung bedeutet, dass nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene Einlass bekommen, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen.
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