Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 03.12.2021 wurde zum 17.12.2021 aktualisiert.
Die Anwendungshinweise für die Durchführung von Eltern-Kind-Angeboten in Einrichtungen der Familienbildung, in Familienzentren und im Bereich der „Frühen Hilfen“ wurden an die derzeitig gültige Fassung der CoronaSchVO angepasst.
(Information des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW)
Quellverweis: www.grevenbroich.de
https://www.grevenbroich.de/detail/news/2049-anwendungshinweise-fuer-die-durchfuehrung-von-eltern-kind-angeboten-in-einrichtungen-der-familienbildung-in-familienzentren-und-im-bereich-der-fruehen-hilfen/
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