
Das Wichtigste in Kürze:
- Sie können die neue App mit dem Namen „Budget+plus“ im App Store oder Play Store herunterladen.
- Die App wurde von den Verbraucherzentralen zusammen mit Schüler:innen und Lehrkräften entwickelt und von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz herausgebracht.
- Mit der App können junge Menschen den Überblick über ihr Budget behalten und mehr über den Umgang mit Geld lernen.
Mit dem ersten Taschengeld kommt auch die Verantwortung über das eigene Budget. Darüber können Kinder und Jugendliche aber schnell den Überblick verlieren. Damit das nicht passiert und stattdessen interaktiv der Umgang mit den eigenen Finanzen erlernt wird, haben die Verbraucherzentralen NRW und Saarland in Zusammenarbeit mit Schüler:innen und Lehrkräften die Budget+plus-App entwickelt.
Selbstverantwortlich verwalten
Was kann man sich von seinem Taschengeld leisten? Egal wie viel es im Monat gibt, der Umgang mit dem Geld muss erst einmal gelernt werden – und das am besten eigenverantwortlich. Mit der interaktiven App können Schüler:innen erlernen, Konsumentscheidungen zu treffen und verantwortlich mit ihrem Budget umzugehen, ohne dass ihnen dabei stets ein Erwachsener über die Schulter guckt.
Die „Budget+plus“-App ist daher als Finanzbildungs- Tool zu verstehen. Ziel der App ist es, junge Menschen früh für die eigenen Finanzen zu sensibilisieren und sie so vor Gefahren wie Überschuldung zu schützen.
Das kann die Budget+plus App
Mit der Budget+App können Kinder und Jugendliche im geschützten Raum mehr über die Finanzwelt und die Budgetplanung erfahren. Sie können darin:
- Einnahmen und Ausgaben festhalten,
- Sparziele setzen und
- Ausgabenlimits festlegen.
Außerdem bietet die App folgende Funktionen:
- Die Warnfunktion zeigt an, wenn das Budget überschritten wird oder eine Überschreitung droht.
- In einer Wissensdatenbank finden Kinder und Jugendliche Worterklärungen sowie Informationen zu Themen im Bereich der Finanzen.
- Die App ist kostenfrei und unabhängig von kommerziellen Anbietern, enthält keine Werbung und entspricht den gängigen Datenschutzanforderungen.
Quellverweis : https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/69009
www.verbraucherzentrale.nrw
Hier kann man den Originalbeitrag lesen.