Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kunden umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten versprochene Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt und nun vom Oberlandesgericht München Recht bekommen. Das letzte Wort hat nun der BGH.
Das Wichtigste in Kürze:
- Weil der Insolvenzverwalter einen versprochenen Neukundenbonus nicht berücksichtigt, fehlen vielen Kunden der BEV 100 bis 200 Euro.
- Die Beträge wurden auf Endabrechnungen nicht berücksichtigt, oft kamen stattdessen Nachzahlungsforderungen.
- Der vzbv hatte Klage eingereicht und Recht bekommen.
- Das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München: Verbraucher haben trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf einen Neukundenbonus. Dieser ist von Forderungen des Insolvenzverwalters abzuziehen.
- Nun muss der Bundesgerichtshof für endgültige Klärung sorgen.
- Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist jetzt nicht mehr möglich.
Anspruch auf Bonus besteht trotz Insolvenz
Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskunden der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Das Oberlandesgericht (OLG) München stellte noch am Tag der mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2020 fest, dass Verbraucher – trotz Insolvenz des Energieversorgers – Anspruch auf den Neukundenbonus haben und dieser die Forderungen aus der Endabrechnung unmittelbar mindert. Von dem Urteil profitieren tausende ehemalige BEV-Kunden, die sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten. Nun muss der Bundesgerichtshof eine endgültige Entscheidung fällen. Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.
Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus
Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte im Jahr 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kunden.
Doch dann wurde den Kunden der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv hatte daher für die Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers geklagt.
Da der Neukundenbonus häufig nur zwischen 100 und 200 Euro betrug, wollten verständlicherweise die wenigsten Verbraucher die Kosten und Mühen einer eigenen Klage auf sich nehmen. Deswegen klärte der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen. Betroffene mussten damit kein Prozesskostenrisiko auf sich nehmen. Das übernahm der vzbv. Gleichzeitig wurden dadurch die Gerichte entlastet.
Der BGH hat das letzte Wort
Da der Insolvenzverwalter der BEV gegen das Urteil Revision eingelegt hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Der vzbv ist zuversichtlich, dass dies im Jahre 2022 geschehen und der BGH die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigen wird.
Quellverweis : https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/42440
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