Die Tarife für neue Kundschaft und Bestandskundschaft gehen bei vielen Strom-Grundversorgern in NRW stark auseinander. In einer Stichprobe haben wir Preise von 23 Anbietern verglichen. Nur 5 davon bieten die gleichen Preise für beide Kundengruppen an.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei den Preisen für grundversorgte Stromkund:innen in Nordrhein-Westfalen gibt es große Preisunterschiede.
  • Die Differenz beträgt Mitte Januar 2022 durchschnittlich mehr als das Doppelte.
  • In Neukundentarifen sind durchschnittlich 73 Cent pro Kilowattstunde (kWh; einschließlich anteiligem Grundpreis) zu zahlen. Grundversorger ohne Neukundentarif berechnen im Schnitt 34 Cent je kWh.

Viele Grundversorger in NRW haben einen Neukundentarif in der Stromversorgung eingeführt. Wir haben am 10. und 11. Januar 2022 die Preise für die Grundversorgung bei 23 Stromanbietern verglichen. Dabei unterschieden nur fünf Anbieter nicht zwischen Bestands- und Neuverträgen. Drei Anbieter nahmen einen Neukundenpreis von mehr als 90 Cent pro Kilowattstunde. Die Details sehen Sie in dieser Tabelle.

Die Preise sind eine Momentaufnahme, da sich die Tarife mancher Versorger derzeit rasch und häufig ändern. Wir haben beispielhaft die Kosten für einen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) berechnet. Der Unterschied zwischen den Verträgen für alte und neue Kund:innen beträgt im Schnitt mehr als das Doppelte. In der Stadt mit dem teuersten Tarif kamen 1.137 Euro pro Jahr bei Bestandsverträgen zusammen. Mit Neuverträgen waren es 3.090 Euro – ein Unterschied von fast 2.000 Euro bzw. 172 Prozent.

Die durchschnittlichen Strompreise (Arbeitspreis und Grundpreis zusammengenommen) für 3.000 kWh Jahresverbrauch in der Grundversorgung lagen zwischen 32 Cent pro kWh (kein Spalttarif) und 103 Cent pro kWh (Spalttarif). In manchen Kommunen müssen Kund:innen also das Dreifache für Strom zahlen als in anderen. Bei den 5 Anbietern, die auf eine Spaltung des Tarifes verzichtet haben, lag der Durchschnittspreis pro Kilowattstunde bei 34 Cent.

Drei Anbieter haben nur Neukundenpreise auf ihrer Internetseite veröffentlicht, aber keine für Bestandsverträge.

Wegen der Aufspaltung der Energietarife haben wir Grundversorger abgemahnt. Mehr dazu lesen Sie hier in unserer Pressemitteilung.

Quellverweis : https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/68957

www.verbraucherzentrale.nrw

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