Düsseldorf, am 02.Februar 2022
Inklusion vor Ort stärken – Inklusionsscheck beantragen
Ab dem 1. Februar 2022 können Vereine, Initiativen und Organisationen für die
Inklusion von Menschen mit Behinderung eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro
beantragen. Mit dem Start der nächsten Runde des Förderprogramms
„Inklusionsscheck NRW“ sollen landesweit bis zu 300 Schecks bspw. für die
Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetscher, die Erstellung
von Materialien in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten
ausgestellt werden. Die Landtagsabgeordnete Heike Troles (CDU) ruft Vereine und
Initiativen vor Ort dazu auf einen Inklusionsscheck zu beantragen und steht für
Unterstützung bereit:
„Das Engagement zur besseren Inklusion von Menschen mit Behinderung ist für eine
gerechte Teilhabe aller Menschen unverzichtbar. Mit dem Inklusionsscheck unterstützt
die Landesregierung hier unkompliziert und unbürokratisch. Die
Fördervoraussetzungen sind bewusst breit gefasst, um den unterschiedlichen
Bedürfnissen auch gerecht werden zu können.“
Interessierte können den Inklusionsscheck unkompliziert und barrierefrei bis zum 30.
September 2022 auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales beantragen: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen die Inklusion von Menschen mit
Behinderung zum Ziel haben müssen. Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass die
Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen
Personenkreis richten, 2022 umgesetzt und nicht von einer anderen Stelle öffentlich
gefördert werden.
Landtagsbüro
Heike Troles MdL
Frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf