Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird in der Regel nur an Personen unter 30 Jahren und Schwangere verimpft. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises bieten Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen an. Das Impfzentrum ist mittwochs von 8 – 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter imp.gotzg.de zu vereinbaren. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Quellverweis: www.grevenbroich.de

https://www.grevenbroich.de/detail/news/2126-mobiles-impfangebot-mit-biontech-moderna-und-johnson-johnson-im-grevenbroicher-montanushof-1/

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