Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gibt es – bis auf die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und im Luftraum – keine bundesweit vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen mehr. Durch die sogenannte Hotspot-Regelung können Bundesländer aber selbst strengere Maßnahmen einführen. Lesen Sie hier mehr.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit dem neuen InInfektionsschutzgesetz entfallen die zuvor vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen auf Bundesebene is auf die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und im Luftraum.
  • Die Bundesländer können aber strenge Maßnahmen für Regionen mit hohem Infektionsgeschehen einführen – die sogenannte Hotspot-Regelung.
  • Außerdem können die Bundesländer einen Basis-Schutz – beispielsweise eine erweiterte Maskenpflicht – beschließen, um Menschen mit erhöhtem Risiko zu schützen.

Zwar entfallen mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die zuvor vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen auf Bundesebene, die Bundesländer können aber strenge Maßnahmen für Regionen mit hohem Infektionsgeschehen einführen – die sogenannte Hotspot-Regelung. Das Gesundheitssystem nicht zu überlasten bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel.

Was ist der Basis-Schutz?

Um Menschen mit erhöhtem Risiko auch weiterhin zu schützen, können die Bundesländer einen Basis-Schutz beschließen. Dazu zählt eine erweiterte Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und im öffentlichen Nahverkehr. Auch Testungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Kindertagesstätten können von den Ländern festgelegt werden.

Was ist die Hotspot-Regelung?

Droht in einer Region oder in einem Bundesland eine Überlastung des Gesundheitssystems, können die Länder weitergehende Schutzmaßnahmen in dem festgelegen Hotspot wieder einführen. In einem Hotspot kann dann eine verschärfte Maskenpflicht beschlossen werden, Abstandsgebote und auch Zugangsbeschränkungen wieder eingeführt werden.
 

Ein Gebiet wird ein Hotspot wenn:

  • die Ausbreitung einer Virus Variante festgestellt wird, die zu schwereren Verläufen führt als es derzeit bei Omikron der Fall ist.
  • in Krankenhäusern wegen hohem Infektionsgeschehen Eingriffe verschoben, Patient:innen verlegt oder von der Notfallversorgung abgemeldet werden müssen.

Was in Ihrem Bundesland gilt, können Sie auf den Seiten Ihrer Landesregierung  oder in dieser Zusammenfassung der Bundesregierung nachlesen.

Quellverweis : https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/72554

www.verbraucherzentrale.nrw

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