Umwelt
| 27.04.2022

Heizöllageranlagen in Überschwemmungsgebieten müssen bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher sein. Darauf weist das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss hin. Amtsleiterin Ines Willner erläutert: „Auch wenn die Anteile erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung kontinuierlich steigen, heizt noch jeder Vierte mit Öl. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass die fünfjährige Übergangsfrist zur Nachrüstung von Heizöllageranlagen zu Beginn des nächsten Jahres ausläuft. Denn aufgrund der derzeit angespannten Lage bei Lieferketten und Handwerkern sollten betroffene Eigentümer rechtzeitig tätig werden, um die Frist sicher einhalten zu können.“

Zum Hintergrund: In Überschwemmungsgebieten stellen Heizöllageranlagen eine besondere Gefährdung für die Umwelt dar. Im Falle einer Überschwemmung durch austretendes Heizöl können erhebliche Verunreinigungen von Oberflächengewässern, des Grundwassers und des Bodens entstehen. Auch die Gebäudesubstanz kann durch auslaufendes Heizöl irreparabel geschädigt werden. Im Hochwasserschutzgesetz II sind deshalb seit 2018 strengere Schutzmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten vorgeschrieben.

Kreisdezernent Karsten Mankowsky gibt zu bedenken, dass Eigentümer auch über einen Austausch von alten Ölheizungen nachdenken sollten. „Im Sinne einer unabhängigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung ist ein Austausch in vielen Fällen sinnvoll. Immerhin wird der Austausch alter Ölheizungen mit bis zu 45 Prozent gefördert“, betont der Umweltdezernent. Interessierte finden eine Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten bei Umstellung der Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: unter dem Link www.bafa.de.

Bei Fragen zur hochwassersicheren Umrüstung der Heizöllageranlage berät das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr unter Tel. 02181 601-6877.

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2022/amt-fuer-umweltschutz-des-rhein-kreises-neuss-informiert-heizoellageranlagen-in-ueberschwemmungsgebieten-muessen-bis-2023-hochwassersicher-sein/

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