Wahlen
| 09.05.2022

Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl an der Landtagswahl an diesem Sonntag teilnehmen möchten, sollten sich sputen. Darauf weist der der Rhein-Kreis Neuss hin. Bis Mittwoch, 11. Mai sollte man seinen Wahlbrief in den Briefkasten einwerfen, wenn man Briefwahlunterlagen beantragt hat und die Unterlagen vom Wahlamt schon per Post nach Hause bekommen hat. Die Unterlagen müssen schließlich rechtzeitig am Sonntag beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. „Wenn man die Unterlagen mit der Post schickt – übrigens gebührenfrei – muss man die Postlaufzeit bedenken“, rät der Kreis.

Wer noch seine Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte dies ebenfalls tun, sich aber auch damit beeilen, damit die Unterlagen, die vom Wahlamt verschickt werden, noch rechtzeitig zu Hause eintreffen. Eine Beantragung ist noch möglich bis Freitag, 13. Mai um 18 Uhr. In Ausnahmenfällen, wie beispielsweise einer plötzlichen Erkrankung die den Weg in das Wahlbüro nicht möglich macht, kann der Wahlschein noch bis 15.00 Uhr am Wahlsonntag beantragt werden.

Wenn es unter Einberechnung der Postlaufzeit zu knapp wird, kann man seinen Umschlag mit den Briefwahlunterlagen auch in den Hausbriefkasten des jeweils zuständigen Rathauses einwerfen oder im Wahlamt abgeben. Dabei muss auf die Hinweise auf dem Briefumschlag geachtet werden, wo genau die Abgabe erfolgen kann. Welchen Weg man auch wählt: Der Wahlbrief muss zwingend am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen, da dann die Wahl endet.

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2022/landtagswahl-endspurt-fuer-die-briefwaehler-hat-begonnen/

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