Seit Monaten häufen sich Beschwerden über Primastrom und Voxenergie. Demnach erhöhten die Energieanbieter trotz Preisgarantien immer wieder die Preise. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für unzulässig und plant eine Musterfeststellungsklage. Kund:innen können ihren Fall melden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie erhöhen ihre Preise trotz Preisgarantie.
  • Seit Januar 2022 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit immer mehr Beschwerden dazu ein.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will gegen die Preiserhöhungen klagen und sucht Betroffene.
  • Alle Informationen zum Aufruf finden Sie auf dieser Seite.

Worum geht es?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant eine Musterfeststellungsklage gegen die Strom- und Gasversorger Primastrom und Voxenergie. Der Grund: Die Energieanbieter hatten immer wieder die Preise erhöht, obwohl im Vertrag etwas anderes festgelegt war. Der vzbv hält das für unzulässig. Verbraucher:innen sollen nur die Preise zahlen, die vertraglich vereinbart sind und pocht auf die Einhaltung der Verträge.

So erhöhten Primastrom und Voxenergie die Preise

Seit Jahresbeginn 2022 gab es dazu auffallend viele Beschwerden. So liegt den Verbraucherzentralen liegt ein Fall vor, bei dem der monatliche Stromgrundpreis von 9 Euro auf zuletzt 24 Euro anstieg – und das trotz Preisgarantie. Der Arbeitspreis stieg von den vereinbarten 28,03 Cent auf 90,83 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Das bedeutet eine Verdreifachung der Kosten.

Solche Preissteigerungen sind nach Auffassung des vzbv nicht hinnehmbar. “Mit einer Klage soll festgestellt werden, dass die Verbraucher:innen lediglich die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen”, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen. “Zur Vorbereitung der Klage sucht der vzbv jetzt Betroffene, die ihren Fall auf musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie einreichen.”

Der vzbv sucht Betroffene. Machen Sie mit bei der Umfrage!

In den häufig gestellten Fragen zum Aufruf erhalten Sie weitere Informationen.

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