Gesundheit
| 04.08.2022

Wasser aus Gartenbrunnen darf grundsätzlich nicht als Trinkwasser oder zum Spülen und Waschen verwendet werden. Hierauf weist Kreis-Gesundheitsamtsleiterin Barbara Albrecht hin. „Nur Wasser von höchster Qualität darf in Deutschland als Trinkwasser, für die Körperhygiene oder zum Waschen und Spülen verwendet werden. Dies ist bei Leitungswasser sichergestellt“, so die Amtsärztin.

So können Bestandteile im Roh- und Brunnenwasser Gesundheitsstörungen oder Infektionen auslösen. Daher wird die Nutzung von Wasseranlagen, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch gewonnen wird, also auch privat genutzte Brunnenanlagen, in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung reguliert und von den örtlichen Behörden kontrolliert. „Brunnenwasser darf erst dann zum Duschen, Waschen oder Trinken genutzt werden, wenn überprüft wurde, dass die Wasserqualität des Brunnens den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies muss in regelmäßigen Zeitabständen von einem staatlich anerkannten, akkreditierten Wasserlabor festgestellt werden,“ erläutert Albrecht. Schnelltestungen, Analysen durch nicht akkreditierte Labore oder mobile Anbieter reichen hierfür nicht aus.

Wer seinen Brunnen als Trinkwasserquelle nutzen möchte, muss dies vorher beim Gesundheitsamt und dem örtlichen Wasserversorger anmelden und die erforderlichen Untersuchungen nachweisen. Interessenten aus dem Rhein-Kreis Neuss kontaktieren hierzu Johannes Lembke vom Gesundheitsamt unter 02181/601-5325 oder per Mail an johannes.lembke(at)rhein-kreis-neuss.de.

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2022/trinkwassernutzung-bedarf-vorheriger-genehmigung-brunnenwasser-taugt-nicht-zum-trinken/

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