Dormagen (ots)

Bereits am Montagnachmittag (08.08.), gegen 16:45 Uhr, wurde eine 15-jährige Dormagenerin von einem Unbekannten in anzüglicher Weise angesprochen. Der Rollstuhlfahrer hatte das Mädchen von der Konrad-Adenauer-Straße bis zur Haberlandstraße verfolgt und unter anderem zur Farbe ihrer Unterwäsche befragt. Fahndungsmaßnahmen der Polizei unmittelbar nach dem Vorfall waren zunächst ohne Erfolg geblieben. Im Rahmen der laufenden Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf einen 77 Jahre alten Mann aus Dormagen.

Nur wenige Tage später, am Freitagnachmittag (12.08.), gegen 16:30 Uhr, soll der Dormagener in einem Geschäft an der Kölner Straße auch ein 10 Jahre altes Mädchen angesprochen haben. Er stellte ihr ebenfalls anzügliche Fragen und berührte das Mädchen am Gesäß. Bei Vernehmungen ergaben sich zudem Anhaltspunkte dafür, dass der Mann sein Opfer Monate zuvor in demselben Laden bereits gezielt an der Brust berührt hatte.

Der 77-Jährige bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten. Er war vor mehreren Jahren wegen ähnlicher Delikte schon einmal ins Visier der Ermittler geraten und zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Auf Anregung der Fachdienststelle für Sexualdelikte beim Kriminalkommissariat 11 wurde zwischenzeitlich ein Haftbefehl durch das Amtsgericht Neuss erlassen. Der Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr konnte am Mittwoch (14.09.) vollstreckt und der Dormagener in Untersuchungshaft genommen werden.

Was Eltern tun können, wenn ihr Kind in verdächtiger Weise angesprochen wird, erfahren Interessierte auf der Internetseite der Polizei unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verdaechtiges-ansprechen-von-kindern-1.

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