Düsseldorf, am 25. Oktober 2022
CDU-Landtagsabgeordnete Heike Troles MdL zur Unterstützung für
Lebensmittelverteiler mit bis zu 7500 Euro
„Tafeln in NRW bekommen Winter-Hilfe vom Land“


Die Energiepreiskrise trifft mittlerweile alle Menschen, Institutionen und Unternehmen
auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Auch die Einrichtungen der
Lebensmittelverteilung wie die Tafeln klagen derzeit über höhere Energiekosten,
knappere Kalkulationen der Supermärkte und eine zurückgehende Bereitschaft zu
Geld- und Sachspenden. Deshalb hat Sozialminister Karl-Josef Laumann jetzt ein
Hilfspaket mit insgesamt zwei Millionen Euro geschnürt, um die wichtige Arbeit der
Tafeln in der Krise zu unterstützen. Diese können jetzt Fördergelder für den Winter
beantragen.
Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Heike Troles MdL: „Die Energiekosten
sind – abgesehen von rasant steigenden Zahlen an bedürftigen Menschen bei einem
zunehmend kleiner werdenden Angebot an Lebensmitteln – für unsere sozialen Träger
im Land derzeit eine enorme Belastung. Auch die Tafeln und andere Einrichtungen,
die Lebensmittel verteilen, trifft diese Situation mit voller Härte. Zugleich ist deren
Arbeit insbesondere in der Krise unverzichtbar für uns. In einer Lage, in der immer
mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen sind, um eine warme und gesunde
Mahlzeit zu sich nehmen zu können, dürfen wir nicht zulassen, dass bei den Tafeln
das Licht oder die Heizung ausgeht. Das Land springt deshalb schnell und
unbürokratisch ein, damit unsere Tafeln und Lebensmittelverteiler ihren wichtigen
Dienst an unserer Gesellschaft auch in diesem Winter wahrnehmen können. Sie
können zwischen Oktober und Februar 2023 für jeden Monat 1500 Euro beantragen,
um ihre gestiegenen Ausgaben für Energie, aber auch für Hygieneschutzmaßnahmen
im kommenden Pandemiewinter zu decken. Das ist klug eingesetztes Geld, das direkt
bei den Menschen ankommt, die unsere Hilfe in den kalten Monaten am nötigsten
haben.“
Zur Förderung: Für die lokalen Tafeln stehen in dem Hilfspaket 1,4 Millionen Euro
bereit, weitere 600.000 Euro für die Initiativen, die nicht Mitglied des Landesverbandes
sind. Insgesamt stehen pro Einrichtung bis zu 7500 Euro zur Verfügung. Die
Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales:
https://www.mags.nrw/armutsbekaempfung-lebensmittelverteile