Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Wochenende (09.-11.12.2022) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen.

Zu Beginn wurde am Freitagmorgen, im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Samsun/Türkei, ein 39-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im Oktober 2021 durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im August 2020 rechtskräftig verurteilt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Grevenbroich lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen.

Am Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten, im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Barcelona/Spanien, einen serbischen Staatsangehörigen fest. In diesem Fall hatten die serbischen Behörden bereits im Januar 2020 einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Laut diesem wird ihm unter anderem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.
Der Festgenommene wurde am darauffolgenden Samstag beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.

Am Samstagmorgen dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Marsa Alam/Ägypten vorstellte. Gegen den 32-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg vor. Diese hatte im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im März dieses Jahres Verurteilten verfügt.
Der in Buseck (Hessen) lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.200 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seinen Flug nach Ägypten antreten.

Am Sonntagmorgen wurde ein kroatischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad/Serbien vorstellig. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 37-Jährige von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wurde. Im November dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juli des vergangenen Jahres Verurteilten erlassen.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 520 Euro konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 13 Tagen von dem in Eslohe (Sauerland) lebenden Mann abgewendet werden.

Zuletzt wurde am Sonntagabend ein italienischer Staatsangehörige durch die Bundespolizei kontrolliert, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Nizza/Frankreich befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Chemnitz einen Haftbefehl gegen den 51-Jährigen erlassen hat. Laut diesem wurde der Mann im Oktober 2004 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von knapp zweieinhalb Jahren verurteilt. Nachdem er einen Teil der Freiheitsstrafe verbüßt hatte, wurde die Restfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Da der Mann jedoch gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, da ein Strafrest von 267 Tagen zu vollstrecken ist.
Der Mann wird im Laufe des darauffolgenden Montags beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 – 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Hier kann man den Originalbeitrag lesen.