Gemeinde sucht Schöffinnen und Schöffen für die Amts- und Landgerichte’
Rommerskirchen In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Periode 2024 bis 2028 statt.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Rommerskirchen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular gibt es unter www.justiz.nrw oder unter www.schoeffenwahl2023.de
Bewerbung sind ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen zu schicken.
Wichtig: Die Bewerbungsfrist endet mit dem 28. Februar.