Jugend
| 12.04.2023

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 als Jugendschöffe zur Verfügung stellen. Für das Amt  können sich alle deutschen Staatsbürger bewerben, die seit mindestens einem Jahr in Jüchen, Korschenbroich oder Rommerskirchen wohnen und die vor dem 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollenden werden. Bewerber für das Amt der Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung erfahren sein. Dies ist allerdings nicht an bestimmte Berufsgruppen gebunden.

Die Einsatzorte sind das Amtsgericht in Neuss (Wohnort: Korschenbroich) sowie das Jugendschöffengericht und das Landgericht in Mönchengladbach (Wohnort: Jüchen oder Rommerskirchen). Personen, die Interesse am Amt eines Jugendschöffen haben, können sich bis zum 28. April beim Kreisjugendamt (41352 Korschenbroich, Am Kirsmichhof 2) bewerben. Ansprechpartner ist Karsten Troppenz. Seine Telefonnummer lautet 0 21 61/61 04 51 42, seine E-Mail-Adresse karsten.troppenz(at)rhein-kreis-neuss.de.

Bewerbungen nimmt auch die jeweilige Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung entgegen. Angegeben werden müssen Vor- und Zuname, gegebenenfalls der Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Anschrift sowie Auskünfte über die erzieherische Befähigung und eventuelle frühere Amtsperioden als Jugendschöffe. Weitere Informationen und Unterlagen, unter anderem ein Bewerbungsformular, stehen im Internet: www.schoeffenwahl.de.

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2023/jugendamt-des-rhein-kreises-neuss-sucht-bewerber-fuer-das-amt-der-jugendschoeffen/

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