Kreis sucht Jugendschöffen- Frist läuft bis 9. Mai
Rommerskirchen Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 als Jugendschöffe zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere für die Gemeinde Rommerskirchen, wo sich bisher noch niemand für dieses Amt gemeldet hat. Die Zeit drängt, ist doch die ursprüngliche Frist bereits am 24. März abgelaufen. Interessenten können sich nun bis 9. Mai beim Kreisjugendamt in Korschenbroich melden. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags wird am 10. Mai entscheiden.
Für das Amt eines Jugendschöffen können sich deutsche Staatsbürger bewerben, die seit mindestens einem Jahr in Jüchen, Korschenbroich oder Rommerskirchen wohnen und das 25. Lebensjahr vor dem 1. Januar 2024 vollendet haben.
Bewerber für die Aufgabe eines Jugendschöffen sollten in der Erziehung erfahren sein. Dies ist allerdings nicht an bestimmte Berufsgruppen gebunden.
Die Einsatzorte sind – abhängig vom Wohnort des Interessenten – das Amtsgericht Neuss (Wohnort Korschenbroich) und das Jugendschöffengericht sowie das Landgericht Mönchengladbach (Jüchen und Rommerskirchen). Die Bewerbungen müssen folgende Daten enthalten: Vor- und Zuname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Anschrift, Angaben über die erzieherische Befähigung und – falls vorhanden – frühere Amtsperioden als Jugendschöffe.