Angebot für Hauseigentümer und Mieter: Zuschüsse für „Balkonkraftwerke“ können abgerufen werden

 

Rommerskirchen Im Januar hatte der auch für den Strukturwandel zuständige Haupt- und Finanzausschuss (HFAWS) ein Förderprogramm von 150 Stecker-Solaranlagen bis maximal 600 Watt Wechselrichterleistung aufgelegt.

Ab sofort können Hauseigentümer, aber auch Mieter das für den Klimaschutz bestimmte Programm abrufen.

Die Anschaffung solcher „Balkonkraftwerke“ wird mit jeweils 100 Euro pro Anlage bezuschusst. Hierfür sind 15.000 Euro in den  Gemeindehaushalt 2023 eingestellt worden.

„Balkonkraftwerke“ gelten als ebenso einfache wie kostengünstige Möglichkeit, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig die eigenen Stromkosten zu senken. Ins Auge gefasste Zielgruppe sind   insbesondere für Personen und Familien mit niedrigerem Einkommen, die durch eine solche Förderung langfristig entlastet werden könnten, wie es in der Begründung für den HWAWS-Beschluss hieß.

Der Ausschuss folgte damit mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und des Bürgermeisters dem vorausgegangen Antrag der CDU mit geringfügigen Änderungen. Gegen den Antrag stimmte lediglich die FDP.

 

Anträge zur Bezuschussung einer Stecker-Solaranlage sind auf der Homepage der Gemeinde Rommerskirchen hinterlegt und können beim Rechtsamt  der Gemeinde eingereicht werden.

 

Für deren Bewilligung gelten folgende Bedingungen:

– Das Solarkraftwerk hat eine Wechselrichter-Leistung von maximal 600W.
– Die Auszahlung des Zuschusses von 100 Euro erfolgt erst nach Vorlage der Rechnung und der Anschlussbestätigung durch den Energieversorger.
– Die Auszahlung erfolgt ab 1. Juni 2023.
– Das Solarkraftwerk dient nur zur Erzeugung von Elektrizität für den Eigenverbrauch.

– Die Bestätigung, dass es sich um eine Erstanlage handelt und ich keine weiteren Solarkraftwerke zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Das Solarkraftwerk ist nur auf oder am selbst bewohnten oder genutzten Eigentum oder Mietobjekt innerhalb des Gemeindegebiets Rommerskirchen zu verwenden. Das Solarkraftwerk muss mindestens fünf Jahre an der genannten Anschrift betrieben werden.

– Die Auszahlung erfolgt auf freiwilliger Basis – es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Gesamtfördersumme beträgt 15.000 Euro und ist auf 150 Anträge begrenzt.

Nachfolgende Unterlagen sind vor Auszahlung der Förderung zwingend vorzulegen:

– Die offizielle Rechnung des neu angeschafften Balkonkraftwerkes in Kopie.
– Die Anschlussbestätigung des Energieversorgers aus der eine ordnungsgemäße Anmeldung hervorgeht.
– Technische Daten zum Wechselrichter, sofern dies aus der Rechnung oder den Unterlagen des Energieversorgers nicht hervorgeht.
– Die Bestätigung des Eintrags der Anlage im Marktstammdatenregister.
– Der eventuell erforderliche Beschluss einer Eigentümergemeinschaft oder die Bestätigung des Vermieters zum Anbringen eines Solarkraftwerkes ist bereits mit dem Antrag einzureichen.

 

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular nebst Anlagen ist an folgenden Anschrift zu richten:  

Gemeinde Rommerskirchen, Rechtsamt, Bahnstrasse 51, 41569 Rommerskirchen bzw. als Scan per E-Mail an Foerderung@rommerskirchen.de.

Hier kann man den Originalbeitrag lesen.