Düsseldorf (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der ZeOS NRW und Polizei Düsseldorf

Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Kfz-Vermietungsfirmen – Verdacht der Geldwäsche und anderer Straftaten – Mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt – Vermögenswerte gesichert

In einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) u.a. wegen des Verdachts der Geldwäsche vollstreckten am frühen Mittwochmorgen Beamtinnen und Beamte der Polizei Düsseldorf sowie der Bereitschaftspolizei Düsseldorf und Essen insgesamt 17 Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Vermögensarreste in einer Höhe von über 58.000 Euro. Tatverdächtig sind mehrere Betreiber von Kfz-Vermietungsfirmen.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Auswertungen der Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr). Hintergrund des Einsatzes sind Ermittlungen zu Vermietungsfirmen, deren hochmotorisierte Fahrzeuge immer wieder bei einer Vielzahl von Straftaten aufgefallen sind. Es besteht der Verdacht, dass die Firmen gezielt Kraftfahrzeuge an Personen aus Deutschland, Belgien und die Niederlande vermietet haben, die diese zur Begehung von Straftaten nutzten. Zudem besteht der Verdacht, dass die Fahrzeugmieten mit Erlösen aus diesen Straftaten beglichen und somit Gelder aus diesen Taten gewaschen wurden.

Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten durch das regelmäßige Anmelden, Umfirmieren, Löschen und die Sitzverlegung einer Vielzahl von Gesellschaften sich des Bankrotts, der Verletzung der Buchführungspflichten und der Schuldnerbegünstigung strafbar gemacht haben.

Der Tatverdacht richtet sich aktuell gegen sieben Beschuldigte im Alter von 19 bis 39 Jahren mit deutscher, türkischer und libanesischer Staatsangehörigkeit.

Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden an insgesamt 17 Objekten in Düsseldorf, Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim a. d. Ruhr, Ratingen, Duisburg, Grevenbroich und Köln statt. Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt und Bargeld in Höhe von rund 30.000 Euro sichergestellt.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.

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