Zahlreiche Haushalte in Rommerskirchen haben eine 2. Wasseruhr für die Gartenbewässerung installiert, mit der das Wasser erfasst wird, das nicht dem Kanal zugeführt wird.
Um die Frischwassermenge, die nicht dem Kanal zugeführt wurde bei der Schlussrechnung der Kreiswerke zu berücksichtigen, muss der Zählerstand der 2. Wasseruhr dem Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen zum 1. Dezember eines jeden Jahres unauf-gefordert schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann per Mail an steueramt@rommerskir-chen.de erfolgen.
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
Adresse des Objekts, Zählernummer der 2. Wasseruhr und deren Zählerstand.
Besitzer einer Regenwassernutzungsanlage müssen ebenfalls die Zählerstände an das Steueramt melden.

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