Die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR weisen darauf hin, dass der Schnitt von Bäumen, Büschen und Hecken noch bis Ende Februar erlaubt ist. Ab März ist es laut dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, zu roden oder radikal zurückzuschneiden. Diese Regelung gilt auch innerhalb von Ortschaften, da Hausgärten wichtige Lebensräume darstellen. Das Verbot dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden. Zudem dienen Hecken während der Blütezeit zusammen mit anderen Gartenpflanzen als Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und viele weitere Insekten.

Erlaubt sind im Frühling und Sommer lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern sind auch im eigenen Garten untersagt. Ausnahmen gelten nur für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die nicht zu anderen Jahreszeiten durchgeführt werden können. Dies betrifft beispielsweise Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen und im Wald, sofern keine Tiere darin nisten oder geschützte Arten wie Fledermäuse vorhandene Baumhöhlen nutzen. Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit ist ebenfalls ein Eingriff erlaubt. Zu beachten ist, dass Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und für Unfälle und Schäden haften, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen.

Gartenabfälle gehören in die braune Tonne. Für sperrige Grünabfälle werden jährlich sechs Grünabfuhren durchgeführt, wobei maximal drei Kubikmeter je Haushalt abgeholt werden. Strauch- und Baumschnitt müssen gebündelt sein und dürfen eine maximale Länge von einem Meter haben. Baumstämme dürfen ebenfalls eine maximale Länge von einem Meter und einen Durchmesser von 15 Zentimetern haben, während Wurzeln einen maximalen Durchmesser von 10 Zentimetern haben dürfen. Lose Grünabfälle können in Säcken oder Kartons bereitgestellt werden, wobei die Verpackung vor Ort verbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gewicht der Bündel und Behältnisse von Hand getragen bzw. entleert werden können muss.

Die Abholung von Grünschnitt kann online über ein Formular auf den Internetseiten der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, über die MüllALARM App oder telefonisch unter 0800 1747474 angemeldet werden.

Informationen im Bürgerportal: https://grevenbroich.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15643/show

Quellverweis: www.grevenbroich.de

https://www.grevenbroich.de/detail/news/3012-ab-maerz-gilt-faell-und-schnittverbot/

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