| 05.03.2024

Bärlauch gehört zu den sehr begehrten Kräutern und wird gerne in der freien Natur gesammelt. Das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass die Pflanze nicht unbegrenzt gesammelt oder ausgegraben werden darf. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist das Sammeln sogar ganz verboten.

Wer Bärlauch für die eigene Küche verwenden will, darf die Blätter nicht einfach in großen Mengen ernten. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt das pflegliche Entnehmen von Bärlauch in der Natur ausschließlich in geringen Mengen und für den persönlichen Bedarf. Bei gewerblicher Nutzung ist eine Genehmigung notwendig. Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen.

Beim Sammeln von wild wachsendem Bärlauch bittet Kreisumweltdezernent Gregor Küpper, auf den Schutz der Natur zu achten und die Bärlauch-Vorkommen nicht in ihrem Bestand zu gefährden. Pro Pflanze sollte möglichst nur ein Blatt – unten am Stiel – geerntet werden. Küpper empfiehlt: „Generell ist die Kultivierung der Pflanze im eigenen Garten sinnvoll. Bärlauch-Pflanzen sind im Handel erhältlich. In schattigen nicht zu bodensauren Gartenlagen breiten sie sich schnell aus und sind neben dem kulinarischen Genuss auch eine optische Zierde.“

Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/archiv/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2024/amt-fuer-umweltschutz-empfiehlt-vorsicht-beim-sammeln-von-baerlauch/

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