Rommerskirchen / Grevenbroich (ots)
Am Freitag (06.09.) und am Samstag (07.09.) ereignete sich jeweils ein Verkehrsunfall, bei dem E-Scooter-Fahrer am Kopf verletzt wurden. Nach ersten Erkenntnissen stürzten die Männer im Alter von 22 und 62 Jahren aus bislang ungeklärter Ursache. Ob bei einem Sturzgeschehen ein vorheriger Konsum von alkoholischen Getränken eine Rolle gespielt hat, ist nun Gegenstand der Ermittlungen beim Verkehrskommissariat 1 in Grevenbroich.
Der 22-jährige Rommerskirchener stürzte am Freitag gegen 08:00 Uhr auf der Landstraße in Butzheim. Er wurde mit einem Rettungswagen in eine Spezialklinik gebracht. Der 62-jährige Grevenbroicher, welcher am Samstag gegen 21:00 Uhr auf der Lautawerkstraße stürzte, wurde in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf das Tragen eines Helmes hin. Der Polizei ist bewusst, dass ein Helm nicht vor Unfällen schützt. Er kann jedoch die Folgen eines Zusammenpralls oder eines Sturzes mindern.
Ebenso ist das Fahren eines E-Scooters unter Einfluss berauschender Mittel, wie Alkohol oder Drogen, unter Strafe gestellt, da sich Alkohol auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt auswirken kann. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.
Grundsätzlich gilt das E-Scooter, offiziell Elektrokleinstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge sind. Daher können bei der Nutzung auch Verkehrsstraftaten mit ihnen begangen werden. Beispielsweise gelten die gleichen Promille- und Betäubungsmittelwerte wie beim Pkw. Bei Führerscheininhabern können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Dies obwohl die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fahrerlaubnisfrei ist.
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