Für die letzte Ratssitzung vor der Sommerpause hatten SPD und CDU Anträge zur gestellt, die sich der Sicherheit auf den Bundesstraßen B 477 und B 59 widmeten.

Zu entscheiden hat der Rat hier angesichts der Zuständigkeit des Kreisstraßenverkehrsamts allerdings nichts, wobei dessen Antworten inzwischen vorliegen.

Die von der CDU gewünschte Prüfung einer Höchstgeschwindigkeit auf der B 59 n hat demnach ergeben, dass dort keine geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen möglich sind. Gesetzlich liegt die Höchstgeschwindigkeit beim 100 Km/h, wobei das Straßenverkehrsamt die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Ausnahme verneint, dass dies „aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich“ sei. Mit Blick auf das der Behörde zufolge unauffällige Unfallgeschehen wird auch eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung verneint.

Auch eine von der SPD geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 477n lehnt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss ab. Auch hier seien die Voraussetzungen, insbesondere die Unfallhäufigkeit, nicht gegeben, heißt es.

Was die Schulwegsicherung angeht, verweist die Kreisbehörde auf mehrere Querungshilfen, so etwa wie Fußgängerlichtsignalanlagen oder bauliche Mittelinseln, die die Querung der B477 erleichterten und absicherten.

Was den Bau von Mittelinseln angeht, liege die Zuständigkeit bei Straßen NRW.
Zebrastreifen seien angesichts der hohen Verkehrsbelastung der B477 nicht zulässig, so das Straßenverkehrsamt. Stattdessen müsste die Absicherung durch Ampeln erfolgen. .

Über eine zusätzliche Absicherung der bestehenden Querungsstellen durch die Polizei oder die Einrichtung eines Lotsendienstes, ist laut Straßenverkehrsamt durch die Kreispolizeibehörde in Kooperation mit der Schule und dem Elternbeirat sowie der Kreisverkehrswacht zu entscheiden.

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