In dem Verfahren zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) (Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen) wurde der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Damit ist diese Regionalplanänderung wirksam.
Der Regionalrat hatte am 10.7.2025 den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Regionalplans angenommen. Im nächsten Schritt ist der Beschluss dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW angezeigt worden.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW vom 15.7.2025 hat jetzt die zuständige Ministerin Mona Neubauer (Bündnis90/Die Grünen) die Änderung des Regionalplans für wirksam erklärt.
Damit sind auch die Ausweisungen von Gebieten zum Bau von Windenergieanlagen in Rommerskirchen wie etwa das Muhretal, Butzheimer Bruch und Flächen rund um Vanikum jetzt wirksam.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens kritisiert weiterhin das Verfahren:
„Trotz tausender Stellungnahmen in zwei Beteiligungsrunden, darunter fundierte Hinweise der Gemeinde, des Rhein-Kreises Neuss sowie von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, wurden nahezu alle Einwände zurückgewiesen. Auch der Prüfauftrag des Regionalrats selbst, der unter anderem eine stärkere Berücksichtigung des Landschaftsbildes und eine stärkere Gewichtung der kommunalen Planungen forderte, blieb unberücksichtigt.“
Mertens macht weiterhin deutlich: „Wir sind nicht gegen Windkraft – im Gegenteil: Rommerskirchen leistet bereits heute überdurchschnittlich viel für die Energiewende. Aber sie muss verantwortungsvoll, ortsverträglich und gemeinsam mit der Bevölkerung gestaltet werden“, so Mertens weiter. „Wenn Akzeptanz der Schlüssel zur Energiewende ist – wie auch Landesministerin Neubaur betont –, dann darf man die örtliche Meinung nicht einfach übergehen.“
Die Gemeinde Rommerskirchen wird in dieser Woche die Klage gegen die 18. Änderung des Regionalplans einreichen.
Hier kann man den Originalbeitrag lesen.