Auch im Gemeindegebiet ist jetzt ein Nest der asiatischen Hornisse gesichtet worden und von einer Fachfirma entfernt worden.
Die Gemeindeverwaltung bitte daher um die Beachtung von Verhaltensregeln.
Ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zum Nest ist dringend empfohlen, da Hornissen ihr Nest aktiv verteidigen und in Nestnähe aggressiv reagieren können. Nach einem Stich sollte umgehend ein geschlossener Raum, beispielsweise ein Auto, aufgesucht werden, da die Asiatische Hornisse mit dem Stich eine Markierung setzt, die andere Hornissen dazu bewegt, ebenfalls zuzustechen.
Wer ein Nest auf privaten Grund entdecket, beauftragt eine Fachfirma (Schädlingsbekämpfung) mit der fachgerechten Entfernung.
Für die Sichtung der asiatischen Hornisse gilt eine Meldepflicht, die durch die Schädlingsbekämpfungsfirma an den Rhein-Kries-Neuss geschieht.
Sollte ein Nest auf einer öffentlichen Fläche der Gemeinde gesichtet werden so kann dies bei der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 01283-800-0 gemeldet werden. Die Gemeinde kümmert sich dann umgehend um eine Absperrung und die Beseitigung des Nestes. Außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. am Wochenende) meldet man eine Sichtung an die Feuerwehr unter 112.
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