Rommerskirchen bleibt deutlich günstiger bei der Grundsteuer B – positive Position im regionalen Vergleich

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. Januar den Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2026 auf 585 % festgelegt. Damit setzt die Gemeinde weiterhin auf eine maßvolle und bürgerfreundliche Steuerpolitik, die die finanzielle Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigt und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Kommune sichert.

„Auch wenn wir – wie viele Kommunen – angesichts steigender Belastungen Anpassungen vornehmen mussten, bleibt Rommerskirchen im direkten regionalen Vergleich deutlich günstiger als viele Nachbarkommunen“, betont Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

Grundsteuer B: Rommerskirchen im regionalen Vergleich sehr günstig

Der Beschluss verdeutlicht die attraktive Position Rommerskirchens bei der Grundsteuer B im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden:
Gemeinde / Stadt Hebesatz Grundsteuer B (in %)
Rommerskirchen (2026) 585 %
Meerbusch (2026) 680 %
Neuss (ab 2025/2026) 610 %
Korschenbroich (aktuell) 690 %
Grevenbroich (2025) 703 %
Dormagen (2025) 610 %
Bergheim (2025) 897 %
Bedburg (2025) 973 %

Deutlich günstiger als viele Nachbarn

Der Vergleich zeigt klar: Rommerskirchen hat mit 585 % einen der niedrigeren Grundsteuer B-Hebesätze in der Region. Sowohl im direkten Vergleich mit Meerbusch (680 %) und Korschenbroich (690 %) als auch im Vergleich zu den deutlich höheren Sätzen in Bedburg (973 %) oder Bergheim (897 %) bleibt Rommerskirchen preislich attraktiver. Auch im Vergleich zu Nachbarkommunen wie Grevenbroich (703 %) ist der Unterschied spürbar. Auch im Fall von Dormagen (ca. 610 %) liegt der Rommerskirchener Satz darunter.

„Das verdeutlicht: Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gehören wir weiterhin zu den preislich wettbewerbsfähigen Kommunen in unserer Region“, betont Bürgermeister Dr. Mertens.

Herausforderungen im Finanzrahmen

Die Entscheidung für den Hebesatz wurde vor dem Hintergrund großer finanzieller Herausforderungen getroffen. Besonders die vom Rhein-Kreis Neuss vorgesehene Erhöhung der Kreisumlage um rund 1,26 Millionen Euro stellt Rommerskirchen vor zusätzliche finanzielle Aufgaben, die im Haushalt und auch bei den Steuersätzen berücksichtigt werden mussten.

„Diese Belastungen sind nicht hausgemacht, sondern Ergebnis übergeordneter Vorgaben und Entwicklungen. Um handlungsfähig zu bleiben und kommunale Leistungen weiterhin sicherzustellen, war diese Anpassung notwendig“, so der Bürgermeister.

Thema weiter im Blick behalten

Die Gemeinde wird die Entwicklung der Grundsteuer auch künftig sehr aufmerksam beobachten, um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. „Unser Ziel ist klar: Rommerskirchen soll eine bezahlbare, lebendige und attraktive Gemeinde bleiben – heute wie in Zukunft“, so Martin Mertens abschließend.

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https://www.rommerskirchen.de/rommerskirchen-bleibt-deutlich-guenstiger-bei-der-grundsteuer-b-positive-position-im-regionalen-vergleich/