Tiere
| 18.02.2026
Die Überwachungszone, die vorsorglich wegen eines im Rhein-Erft-Kreis am 16. Januar 2026 amtlich festgestellten Ausbruchs der HPAI (Hochpathogene aviäre Influenza, auch „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ genannt) in einem Radius von zehn Kilometer und somit auch in Teilen des Rhein-Kreises Neuss eingerichtet wurde, ist wieder aufgehoben worden. Im Rhein-Kreis Neuss waren die Orte Neurath, Frimmersdorf, Gustorf, Gindorf, Neuenhausen sowie der westliche unbebaute Teil Rommerskirchens zwischen Vanikum und dem Kraftwerk Neurath in die Überwachungszone gefallen.
Da keine weiteren Ausbrüche im benachbarten Rhein-Erft-Kreis festgestellt wurden, sind die im Januar vorsorglich angeordneten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben. In Haltungen im Rhein-Kreis Neuss ist nach wie vor kein Vogelgrippe-Fall nachgewiesen. Darauf weist das Kreisveterinäramt hin. Es empfiehlt Geflügelhaltern dennoch weiterhin präventiv, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Für die Allgemeinbevölkerung besteht kein besonderes Risiko. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) werden die in Deutschland und Europa vorkommenden Viren nicht leicht auf Menschen übertragen. Einzelne Fälle einer Infektion sind bisher nur bei Personen aufgetreten, die engen Kontakt zu infiziertem Geflügel hatten.
Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelprodukte sicher sind, wenn sie wie üblich gut durchgegart verzehrt werden. Das Virus wird bei Temperaturen über 70 Grad Celsius abgetötet. Eine Ansteckung über Lebensmittel ist nicht bekannt.
Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/vogelgrippe.
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Rhein-Kreis Neuss: Pressemeldungen aus dem Jahr 2026
