Kreis und Kommunen schließen Vereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

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Partnerschaften
| 18.06.2026

Gemeinsam Zukunft gestalten – dafür setzen sich der Rhein-Kreis Neuss und die acht kreisangehörigen Kommunen ein. Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen, die sich der kommunalen Familie auch bundesweit stellen, kommt der interkommunalen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle zu, um Synergien noch besser zu nutzen und gemeinsame Potenziale noch gezielter zu entfalten. Der Rhein-Kreis Neuss und die kreisangehörigen Kommunen haben daher eine Vereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit geschlossen. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz von der Landrätin und den Bürgermeistern Reiner Breuer (Neuss), Klaus Krützen (Grevenbroich), Erik Lierenfeld (Dormagen), Christian Bommers (Meerbusch), Christian Horn-Heinemann (Kaarst), Marc Venten (Korschenbroich), Philipp Sieben (Jüchen) und Dr. Martin Mertens (Rommerskirchen). 

„Unser gemeinsames Ziel ist stets das Wohl der Bürgerinnen und Bürger und die bestmögliche Weiterentwicklung unserer Heimat. Wir alle wissen, dass die interkommunale Zusammenarbeit in der Kreisgemeinschaft dabei umfassende Chancen bietet. Es braucht jedoch nicht nur eine entsprechende Erkenntnis, sondern auch eine zielgerichtete Umsetzung. Wir wollen die sich ergebenden Chancen nutzen und unsere Zusammenarbeit partnerschaftlich und auf Augenhöhe weiter vorantreiben. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, in einem von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägten Miteinander tragfähige Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu entwickeln“, teilen die Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam mit. 

Zweck und Ziel der Vereinbarung ist der Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur und die Umsetzung von weiteren kreisweiten Kooperationen. Hintergrund ist, dass Verwaltungsleistungen durch Zusammenarbeit sowie die Bündelung von Kompetenzen und Kapazitäten wirtschaftlicher erbracht und Doppelstrukturen vermieden werden können. Hinzu kommt, dass Wissen und Fachkompetenz gemeinsam genutzt werden können. Neben der internen Optimierung der Verwaltungsarbeit und einer Aufgabenkritik von Verwaltung und Politik leistet interkommunale Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der kommunalen Verwaltungsebene und deren Leistungsfähigkeit.

Vor diesem Hintergrund etabliert die Vereinbarung entsprechende Steuerungs- und Arbeitsebenen, die zur zielgerichteten Sammlung, Diskussion und Bearbeitung eingebrachter Ideen genutzt werden können. Zugleich definiert die Vereinbarung Grundsätze und Rahmenbedingungen des Verfahrens zur tieferen Betrachtung einzelner Kooperationsszenarien. Zur übergreifenden Steuerung und Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit setzen die Kooperationspartner neben der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz als oberstem Gremium auf zwei weitere Gremien und Arbeitsformate und begründen das „Zukunftsboard Kommunale Kooperation im Rhein-Kreis Neuss“ sowie die „Geschäftsstelle für interkommunale Zusammenarbeit im Rhein-Kreis Neuss“. Den Vorsitz übernimmt vorübergehend der Rhein-Kreis Neuss. Die Hauptverwaltungsbeamten haben sich darauf geeinigt, dass auch eine unabhängige Person mit Verwaltungserfahrung für den Vorsitz bestimmt werden kann.  

Das „Zukunftsboard Kommunale Kooperation im Rhein-Kreis Neuss“ hat insbesondere folgende Zuständigkeiten: Identifikation und Priorisierung von Handlungsfeldern und Kooperationsideen, Erteilung von Arbeits-, Prüf- und Projektaufträgen für die Geschäftsstelle für interkommunale Zusammenarbeit, auftragsbezogene Budgetierung von Sachmitteln für die externe Beratung und Begleitung von Arbeits- und Projektaufträgen, die Bewertung der Ergebnisse dieser Aufträge sowie der Beschluss über Anregungen an die Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz. Das Zukunftsboard besteht aus je einer Vertreterin beziehungsweise einem Vertreter der jeweiligen Kooperationspartner, die als Multiplikatoren sowie als Schnittstelle zwischen ihrer Gebietskörperschaft und der übrigen Kreisgemeinschaft fungieren. 

Die Geschäftsstelle für interkommunale Zusammenarbeit im Rhein-Kreis Neuss wird von den Kooperationspartnern zur Umsetzung von Arbeits-, Prüf- und Projektaufträgen begründet und bündelt die zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen und Ressourcen. Die Geschäftsstelle ist bei der Kreisverwaltung unter Leitung des Beauftragten für interkommunale Zusammenarbeit des Rhein-Kreises Neuss angesiedelt. Zu ihren Zuständigkeiten zählen die Geschäftsführung des Zukunftsboards, die Pflege eines Themenspeichers für Ideen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie eines Registers der im Kreisgebiet umgesetzten Kooperationen, die Umsetzung von Arbeits-, Prüf- und Projektaufträgen der übrigen Gremien, die Beauftragung externer Unterstützung sowie Marketing und – auch überregionales – Stakeholdermanagement zu Themen der interkulturellen Zusammenarbeit.

Die Kooperationsvereinbarung wird am Mittwoch, 24. Juni, in der Sitzung des Kreistags eingebracht. Verbunden ist sie mit der Empfehlung der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz zur Einrichtung von anderthalb zusätzlichen Stellen für die konkrete Umsetzung in der Geschäftsstelle für interkommunale Zusammenarbeit – eine Besetzung mit bis zu zwei Vollzeitäquivalenten ist durch interne Verlagerung möglich – sowie der Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 30.000 Euro für das laufende Geschäftsjahr sowie jährlich 60.000 Euro für die Laufzeit der Vereinbarung. Die Entscheidung hierzu trifft der Kreistag. Die Vereinbarung ist zunächst auf drei Jahre angelegt und sieht eine Evaluation vor.

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Rhein-Kreis Neuss: Pressemeldungen aus dem Jahr 2026