Hilfe zur Pflege: Kreissozialamt bietet Online-Antrag für Angehörige und Bevollmächtigte an

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Senioren
| 10.07.2026

Der Rhein-Kreis Neuss stellt ab sofort einen digitalen Sozialhilfeantrag für die Leistung der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen bereit. Über das Online-Formular können Angehörige und Bevollmächtigte von zu Hause aus den Antrag auf Übernahme ungedeckter Heimkosten der von ihnen vertretenen Personen ausfüllen, Unterlagen hochladen und den Antrag dann ohne persönlichen Weg zum Amt einreichen – bürgernah und effizient. 

Für die Prüfung des Antrags benötigt das Sozialamt Angaben zum Einkommen, zum Vermögen sowie zur Lebens- und Wohnsituation der in einer vollstationären Einrichtung lebenden Person. Bisher erfolgte die gesamte Antragsaufnahme bei den Sozialämtern der Kommunen des Kreises. Jetzt wird die Aufnahme digital über das Online-Formular durchgeführt, die Kommunen bleiben jedoch als beratende Anlaufstellen erhalten und stehen den Antragstellerinnen und Antragsstellern für Rückfragen zur Verfügung.

Mit dem neuen Online-Sozialhilfeantrag setzt die Kreisverwaltung die Erweiterung ihres Service-Portfolios fort. Ziel ist es, Antragswege zu vereinfachen, Wartezeiten zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. „Der digitale Antrag sorgt dafür, dass Hilfesuchende weniger Zeit für Formalitäten aufwenden müssen“, erklärt Jens Bender, Leiter des Sozialamtes des Rhein-Kreises Neuss.

Der Antrag kann über die Internetseite des Kreissozialamtes unter www.rhein-kreis-neuss.de/sozialhilfeantrag aufgerufen werden. Nutzerinnen und Nutzer geben im Online-Antrag ihre Daten ein, laden die erforderlichen Nachweise hoch und können das Formular anschließend elektronisch einreichen. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, sodass die Daten sicher beim Sozialamt ankommen.

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