Kreis informiert über Vorgaben für die Pferdehaltung im Außenbereich: Tierwohl und Naturschutz miteinander in Einklang bringen

csm_260908-kreis-informiert-ueber-vorgaben-fuer-die-pferdehaltung-im-aussenbereich-tierwohl-und-naturschutz-miteinander-in-einklang-bringen_44a69b8294.jpg

Tiere
| 08.09.2026

Was ist bei der privaten Haltung von Pferden mit Blick auf den Schutz von Natur und Landschaft zu beachten? Dazu informiert der Rhein-Kreis Neuss alle Pferdehalter und weist auf mehrere Punkte hin, die mit Blick auf den Naturschutz beachtet werden sollten. Umweltdezernent Gregor Küpper erläutert: „Wer Pferde hält, übernimmt Verantwortung – nicht nur für die Tiere, sondern auch für den Schutz unserer Natur und Kulturlandschaft. Mit einer ausreichenden Weidefläche, einer landschaftsverträglichen Gestaltung der Anlagen und dem sorgsamen Umgang mit wertvollen Gehölzbeständen lassen sich Tierwohl und Naturschutz sehr gut miteinander vereinbaren.“

Der Rhein-Kreis Neuss appelliert an alle privaten Pferdehalterinnen und Pferdehalter, ihre Flächen naturverträglich zu bewirtschaften und die geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ziel ist, eine artgerechte Pferdehaltung mit dem Schutz der Kulturlandschaft und ihrer wertvollen Lebensräume in Einklang zu bringen.

Ausreichend Weidefläche schützt Boden und Vegetation

Pferde wirken durch ihr Fress- und Trittverhalten deutlich intensiver auf Weideflächen ein als andere Weidetiere. Eine zu hohe Besatzdichte kann die Grasnarbe schädigen, die Artenvielfalt verringern und zu Bodenverdichtungen sowie verstärkter Erosion führen.

Um eine nachhaltige Nutzung der Flächen sicherzustellen, sollte für jedes ausgewachsene Pferd eine Weidefläche von mindestens 3 500 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Reicht die vorhandene Fläche nicht aus, empfiehlt sich eine Erweiterung der Weidefläche oder eine Anpassung des Tierbestandes.

Besondere Regeln im Außenbereich und in Schutzgebieten

Viele für die Hobby-Pferdehaltung genutzte Flächen liegen auf baumbestandenen Hauswiesen in den Wiesenbereichen am Dorfrand. Diese Flächen befinden sich häufig in einem Landschaftsschutzgebiet oder sind als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Wichtig: In diesen Fällen ist für die private Pferdehaltung eine Befreiung von den Verboten des jeweiligen Landschaftsplans durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Die Erteilung einer solchen Befreiung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass in ausgewiesenen Schutzgebieten folgende Dinge verboten sein können: bestimmte bauliche Anlagen, Weidezäune mit einer Höhe von mehr als 1,40 Metern, Veränderungen der Bodengestalt sowie die Zerstörung von Weideflächen durch übermäßigen Betritt und Abfressen der Grasnarbe.

Bei der privaten Pferdehaltung im Außenbereich sind grundsätzlich nur offene Weideunterstände, die mindestens an einer Seite offen sind, möglich. Diese sollten möglichst landschaftsverträglich errichtet werden. Nicht erlaubt sind insbesondere zusätzliche Sandplätze, Stallungen und Longierzirkel. Auch bei der Gestaltung der Zäune ist Rücksicht auf das Landschaftsbild zu nehmen. Empfohlen werden ortsübliche und landschaftsbildverträgliche Weidezäune.

Bäume auf Pferdeweiden schützen

Besondere Aufmerksamkeit verdienen vorhandene Bäume auf Pferdeweiden. Bei Hitze oder Regen suchen Pferde bevorzugt den Schatten unter Bäumen auf. Durch den wiederholten Tritt können dabei Wurzeln und Stammfüße geschädigt werden. Hinzu kommen mögliche Nährstoffeinträge durch tierische Exkremente. Geeignete Baumschutzvorrichtungen können dazu beitragen, die Vitalität und Standsicherheit der Bäume langfristig zu erhalten.

Interessierte können sich mit Fragen zum Naturschutz an die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss wenden.

Hier findet ihr den Originalbeitrag
Rhein-Kreis Neuss: Pressemeldungen aus dem Jahr 2026