Umwelt
| 10.09.2026
Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat am 8. September in Münster entschieden, dass die beiden letzten noch offenen Verfahren wegen Klagen der Gemeinde Rommerskirchen gegen die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Rommerskirchen eingestellt werden. Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die Gemeinde am 8. September 2026 die Klagen zurückgenommen hat.
Damit sind die Klagen gegen die durch den Rhein-Kreis Neuss erteilten Genehmigungen für Windenergieanlagen erledigt und die Genehmigungsbescheide nunmehr bestandskräftig. Kreisumweltdezernent Gregor Küpper dazu: „Die in Rede stehenden Genehmigungen wurden nach sorgfältiger Prüfung rechtskonform erteilt. Ich begrüße es daher, dass die Gemeinde die Klagen zurückgenommen hat und nunmehr Rechtssicherheit besteht. Ein langwieriges Verfahren hätte zum gleichen Ergebnis geführt, allerdings mit deutlich höherem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden.“
Bei den Verfahren handelt es sich um eine Windenergieanlage zwischen den Ortschaften Rommerskirchen, Stommeln, Ingendorf und Hüchelhoven nördlich der Bundesstraße B59 (RoKi II) und sieben Windenergieanlagen im östlichen Gemeindegebiet Rommerskirchen-Butzheim, direkt an der Gemeindegrenze zu Pulheim (Butzheim).
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Rhein-Kreis Neuss: Pressemeldungen aus dem Jahr 2026
